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Gemeindebücherei Feldkirchen-Westerham Münchener Str. 4 - (gleich neben der Pfarrkirche) - 83620 Feldkirchen/Westerham - Tel. 08063 / 9367 - Fax. 08063 / 809786 |
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Jahresbericht 2009 als PDF zum Download
2009 ist die Leserzahl um über 40, auf 3.431 aktive Leser, gesunken (2008: 3.390;siehe Diagramm 1). Die Gesamtzahl der Ausleihen (incl. beantragter Verlängerungen) ist gegenüber dem Vorjahr wieder leicht gestiegen. 2009 waren es 149.681, 2008 148.802 Entleihungen (siehe Diagramm 2). Die folgende Tabelle zeigt die relativ gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Monate. Auch in den Ferien und in den Sommermonaten wird kräftig ausgeliehen, trotz teilweise reduzierter Öffnungszeiten!
Prozentual gesehen machen Bücher und Zeitschriften 64,2 % aller Entleihungen aus. Der Mittelwert des Umsatzes beträgt 5,9, für die öffentlichen Büchereien Bayerns im Durchschnitt aber nur 3,2! Die Öffnungszeit liegt wie im Vorjahr bei 19,5 Wochenstunden. Der beliebteste Ausleihtag ist der Sonntag!
Im Rahmen der Leseförderung vor allem für Grundschüler wurden einschlägige Bücher, insgesamt rund 4.000, im Januar mit sog. Antolin-Etiketten ausgestattet. Dabei halfen auch einige Lehrer. Bücher, die in der Gemeindebücherei nicht vorhanden sind, können im Rahmen der „Fernleihe“ aus den großen bayerischen staatlichen Bibliotheken beschafft werden. |
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Öffentlichkeitsarbeit |
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2009 gab es, wie 2008, 42 Veranstaltungen. | |||||||||||||||||||||||||
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Internet |
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Den Benutzern stehen zwei Internetplätze zur Verfügung. Die Homepage der Bücherei hat folgende Internet-Adresse: www.gemeindebuecherei-feldkirchen.de. Der Dienst „Findus“ ermöglicht es, sich vom privaten PC aus über die Homepage (Rubrik „Mediensuche online“) über den Bestand und die Verfügbarkeit aller Medien zu informieren. Bei entliehenen Medien wird das Rückgabedatum angegeben. |
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Benutzungsordnung: (->PDF-DOWNLOAD) |
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Die Gemeindebücherei Feldkirchen-Westerham ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder Reisepaß des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. 2. Leserausweis Jeder Leser erhält einen Leserausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jede andere Änderung der Daten ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden (Gebühr für neuen Ausweis:1,-- €). Für jeden Schaden, der durch Mißbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. 3. Leihfristen; Fernleihe Die Leihfrist für Bücher und Spiele beträgt vier Wochen; für CD-ROMs, Tonträger, DVDs und Zeitschriftenhefte zwei Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um höchstens zweimal den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Besteller wird von der Bücherei benachrichtigt. Auf DVDs allerdings werden keine Verlängerungen und Vorbestellungen angenommen: Die Altersbeschränkungen der FSK für DVDs und CD-ROMs werden strikt eingehalten. Jeder Leser kann bis zu 12 Medien ausleihen, doch dürfen es jeweils nicht mehr als 3 Cassetten, 3 CDs, 3 Zeitschriftenhefte, 3 Comics, 2 Spiele, 2 CD-ROMs bzw. 2 DVDs sein. Bücher, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei Feldkirchen befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden „Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr“ (in der Bücherei einsehbar) besorgt werden. (Gebühr pro Buch 1,-- €). Für Studenten sind in der Regel die Hochschulbibliotheken zuständig. 4. Gebühren Die Ausleihe der
Medien erfolgt (mit Ausnahme der Säumnisgebühren) kostenlos. a) Säumnisgebühren von 0,30 € pro entliehenem Medium und pro angefangener Woche in den ersten 14 Tagen. Danach erhöhen sich die Säumnisgebühren auf 0,50 € pro entliehenem Medium und pro Woche bis zu einem Höchstbetrag von 3,10 €. Sie addieren sich (sind also kumulativ) und werden automatisch fällig, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung. Für DVDs gilt folgende Regelung: Es gibt keine Verlängerung und keine Kulanztage. Die Säumnisgebühren betragen von Anfang an 1 € pro angefangener Woche bis zu einem Höchstbetrag von 7 € und sind ebenfalls kumulativ. b) Mahngebühren. Zusätzlich zu den Säumnisgebühren werden nach etwa 14 Tagen Mahngebühren für die schriftliche Benachrichtigung erhoben, die am Tag der Entsendung durch die Bücherei fällig sind und zwar
Zu den Gebühren für
die zweite und/oder dritte Mahnung sind jeweils die Gebühren der
vorausgegangenen Mahnung(en) hinzuzurechnen. 5. Haftung und Behandlung der Medien Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Zeitwert angesetzt wird. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, durch möglicherweise defekte Medien. 6. Benutzungsordnung; Benutzungssperre Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Stellvertreter die Benutzungsordnung an. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluß von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung. 7. Verhalten in den Büchereiräumen In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, daß sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter ist Folge zu leisten. 8. Öffnungszeiten Die Bücherei ist geöffnet:
In den längeren Ferien ist die Bücherei in der Regel nur dienstags, mittwochs am Abend und freitags geöffnet. An Feiertagen ist die Bücherei geschlossen. 9. Genehmigung und Inkrafttreten Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluß des Büchereikuratoriums erlassen und tritt am 20. Januar 2006 in Kraft. Feldkirchen-Westerham, 19. Januar 2006 Bernhard Schweiger
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